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BFH Urteil v. - IV 134/64 BStBl 1970 II S. 313

Leitsatz

Wird das zum Betriebsvermögen gehörende Erdgeschoß eines Gebäudes ins Privatvermögen überführt, so liegt auch dann eine mit dem Teilwert anzusetzende Entnahme des Erdgeschosses vor, wenn gleichzeitig an Stelle des Erdgeschosses das erste Obergeschoß des Gebäudes ins Betriebsvermögen übernommen wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 313
BFHE S. 341 Nr. 98,
MAAAA-98452

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