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Strategien gegen Erbschleicher
Gefahren erkennen, Handlungsspielräume nutzen, Schutzmöglichkeiten stärken
Ein Erbschleicher ist laut Duden eine „Person, die auf unmoralische oder widerrechtliche Weise in den Besitz einer Erbschaft zu gelangen sucht“. Dabei ist der Begriff „Erbschaft“ bereits viel zu eng gefasst. Denn erfahrungsgemäß werden viele Erbschleicher bereits zu Lebzeiten tätig, indem sie sich von ihren Opfern bspw. eine Vorsorge- und Generalvollmacht oder Bankvollmachten ausstellen lassen. Damit wird das Vermögen häufig schon transferiert, noch bevor das Opfer verstorben ist. Kein Wunder also, dass das Thema „Erbschleicherei“ in den Medien immer präsenter wird. Die Ausnutzung und Manipulation von einsamen, körperlich oder psychisch beeinträchtigten, oft älteren Menschen zum eigenen Vorteil ist bereits an der Tagesordnung. Aber sie findet regelmäßig versteckt statt und die Dunkelziffer lässt sich daher nur erahnen. Täter können Bekannte, Freunde, Fremde, Pflegende oder Beratende sein. Oft sind sie sogar mit dem Opfer verwandt.
Dieser Beitrag erläutert das Phänomen „Erbschleicherei“ in seinen vielfältigen Erscheinungsformen anhand von Beispielen, wie sie sich tagtäglich ereignen. Er zeigt sodann Strategien auf, mit denen es bereits nach der geltenden Rechtslage möglich ist, gefährdete Personen besser gegen Erbschleicher zu schützen. Die nachfolgenden Hinweise sollen Beratende in die Position versetzen, bei ihren Mandanten bereits im Rahmen der Nachfolgeplanung ein Bewusstsein für diese Problematik zu schaffen und ihnen auch sogleich praxisnahe Lösungsvorschläge an die Hand geben.
Erbschleicher bereichern sich oft bereits zu Lebzeiten ihres Opfers, indem sie sich Vollmachten erteilen lassen, die häufig auch transmortal wirken.
Sie isolieren und kontrollieren gefährdete Personen, um sich einen unlauteren Vermögensvorteil zu verschaffen.
Es gibt genügend gesetzliche Schutzmechanismen, aber Erbschleicher agieren häufig unbemerkt oder es mangelt an Beweisen.
Durch gezielte Nachfolgeplanungen und Nachfolgegestaltungen lässt sich ein besseres Schutzniveau erreichen.
I. Grundlagen der Erbschleicherei
Schaut man sich die o. g. Definition der Erbschleicherei an, so fällt auf, dass diese nicht nur widerrechtliches, sondern auch unmoralisches Verhalten nennt . Die fehlende Moral ist auch aus juristischer Sicht kennzeichnend für das Phänomen. Dies liegt vermutlich daran, dass sich Erbschleicher-Taktiken häufig als subtile und schwer greifbare Verhaltensweisen äußern. Regelmäßig haben diese zur Folge, dass eine Beeinflussung der älteren oder kranken Person erfolgt, die eine Verdrängung nahestehender Personen oder Verwandter zur Folge hat.
Die nachfolgenden Faktoren lassen sich dabei beobachten: