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OLG Hamm Urteil v. - 33 U 4/24

Gesetze: BGB § 675 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 280 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Zu den Grenzen der anwaltlichen Pflicht zur Informationsbeschaffung in der Folgesache Versorgungsausgleich, wenn ein im Scheidungsverbund auszugleichendes Anrecht aus einer privaten Rentenversicherung mit Beträgen aus einem Darlehen finanziert worden ist, welches aufgrund einer zwischen den Eheleuten getroffenen Scheidungsfolgenvereinbarung gewährt wurde.

Fundstelle(n):
MAAAJ-93983

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