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BFH Urteil v. - XI R 76/92

Halle als wesentliche Betriebsgrundlage (§ 15 EStG

Leitsatz

)

Die Frage, ob eine zur Betriebsaufspaltung führende sachliche Verflechtung vorliegt, ist bei einer der Fabrikation dienenden Betriebshalle zu bejahen. Sie stellt auch dann eine wesentliche Betriebsgrundlage dar, wenn Grundstück und Halle nur teilweise von dem Betriebsunternehmen für die Fabrikation genutzt werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 303 Nr. 5
GmbHR 1994 S. 420
MAAAA-98439

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