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BFH Urteil v. - XI R 54/94

Ablösung eines Versorgungsanspruchs des Gesellschafter-Geschäftsführers

Leitsatz

Wirkt der Steuerpflichtige bei dem zum Einnahmeausfall führenden Ereignis selbst mit, liegt eine Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nur vor, wenn der Steuerpflichtige bei Aufgabe seiner Rechte unter einem erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gestanden hat. Dies ist nicht der Fall bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der seine Versorgungsansprüche gegen Einmalzahlung aufgibt, um den Verkauf seiner GmbH-Anteile zu ermöglichen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 961 Nr. 11
GmbHR 1995 S. 688
OAAAA-98434

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