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Berufsrecht | Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur 22. Änderung der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Der Beirat beabsichtigt nach
Anhörung der Mitglieder und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Klima (BMWK) über die Aufnahme eines neuen Gebührentatbestandes
in § 3 Abs. 11 der Gebührenordnung der WPK zu beschließen. Dies teilte die WPK
mit und weist auf die Gelegenheit zur Stellungnahme hin.
Hintergrund: Die WPK gibt gestützt auf § 37 WPO seit jeher Mitgliederdaten aus dem öffentlichen Berufsregister an einen eng umrissenen Kreis Dritter, etwa zur Unterstützung wissenschaftlicher Forschung, weiter. Das Verfahren ist mit dem Bundesdatenschutzbeauftragen abgestimmt. Die Mitglieder werden regelmäßig, zuletzt am , über das Verfahren und die Möglichkeit zum Widerspruch informiert.
Nachdem der Bundesdatenschutzbeauftragte die unklare Rechtslage f...