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Arbeitsrecht | Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds - Benachteiligungsverbot (BAG)
Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und
Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch
dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer
zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der
Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied, indem
er diesem wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat das
Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf den Abschluss des verweigerten
Folgevertrags als Schadensersatz ().
Sachverhalt: Die beklagte Arbeitgeberin erbringt logistische Dienstleistungen. Sie schloss mit dem Kläger Anfang des Jahres 2021 einen zunächst auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag, welcher später um ein weiteres Jahr bis zum verlängert wurde. Im S...