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Das neue portugiesische Steuerregime für Fachkräfte aus forschungs- und innovationsbezogenen Bereichen
Ein Vergleich mit den bisherigen NHR-Regelungen
[i] Gesetz v. 29.12.2023 (Portugiesisch) unter https://go.nwb.de/8406xDas bisherige Non-Habitual Resident (Residente Não-Habitual)-Steuerregime (NHR-Steuerregime) wurde in Portugal 2009 eingeführt, um die Attraktivität Portugals als Zuzugsland insbesondere für Investoren, für hochqualifizierte Arbeitskräfte, aber auch für vermögende Privatpersonen zu verbessern. Da die Vorteile des bisherigen NHR-Steuerregimes allerdings mit Wirkung ab 2024 aufgehoben wurden, hat die portugiesische Regierung mit dem Haushaltsgesetz für 2024 (Gesetz No. 82/2023 v. ) neue Regelungen eingeführt. Neben einer großzügigen Übergangsregelung für die bisherigen NHR-Begünstigten hat Portugal steuerliche Anreize für „wissenschaftliche Forschung und Innovation“ genehmigt, die als Non-Habitual Resident (NHR) 2.0 oder auch als New Impatriate Regime (NIR) bezeichnet werden.
Das bisherige portugiesische Non-Habitual-Residence-Regime für Zuzügler wurde mit Wirkung ab abgeschafft, bietet aber für Altfälle einen Bestandsschutz von maximal zehn Jahren. Insofern können nach der Übergangsregelung bis zum Jahr 2034 weiterhin bestimmte ausländische Einkünfte grds. steuerbefreit sein oder einer 20 %igen Pauschalbesteuerung unterliegen.
Mit Wirkung ab dem wurde ein neues Gesetz für steuerliche Anreize „für wissenschaftliche Forschung und Innovation“ eingeführt. Das New Impatriate Regime gewährt einen begünstigten Steuersatz von 20 % für bestimmte Beschäftigungen bzw. Arbeitnehmertätigkeiten mit Innovationsbezug sowie eine Steuerfreistellung für ausländische Quelleneinkünfte des Steuerpflichtigen – unabhängig von deren tatsächlicher Besteuerung im Ausland.
Dieses NIR betrifft insbesondere hochqualifizierte Fachkräfte, Mitarbeiter oder Geschäftsführer in Start-ups oder Unternehmen in innovativen Sektoren; sowohl die Mitarbeiter als auch die Unternehmen müssen sich für das NIR-Privileg qualifizieren. Damit ist die Zielgruppe enger gefasst als beim alten NHR-System. Nicht mehr begünstigt sind Rentner mit ausländischen Renteneinkünfte und Steuerpflichtige mit ausschließlich passiven Einkünften.S. 449