1. Ist einer Makler-GmbH vertraglich die Chance eingeräumt, eine Grundstückseinheit zu einem günstigen Höchstpreis zu erwerben, so bedeutet dies nicht, daß sie die Geschäftschance auch wahrnehmen muß.
2. Das Rechtsinstitut der vGA rechtfertigt es nicht, einer Kapitalgesellschaft ein Rechtsgeschäft "aufzudrängen", was sie, gemessen am Fremdvergleich, unter keinen Umständen abgeschlossen hätte.
3. Es ist am Maßstab des Handelns eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu beurteilen, ob eine Kapitalgesellschaft eine sich ihr bietende Geschäftschance auch wahrgenommen hätte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 1997 S. 1829 BFH/NV 1997 S. 433 Nr. -1 DStZ 1997 S. 759 NJW 1997 S. 3190 ZIP 1997 S. 1963 ZAAAA-98426
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