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Lohnsteuerhaftung | Keine Verpflichtung des Betriebsstätten-Finanzamts zur sog. Schattenveranlagung bei fehlerhafter Einbehaltung der Lohnsteuer für beschränkt Steuerpflichtige (FG)
Der Haftungstatbestand knüpft mit dem Entstehen der Einkommensteuer
mit Ablauf des Kalenderjahres (§ 36 Abs. 1 EStG) weiterhin an den
Lohnsteueranspruch und nicht an den bereits entstandenen
Einkommensteueranspruch an. Damit bleibt die vorläufig entstandene
Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers Grundlage der Haftung und nicht dessen
Einkommensteuerschuld (;
Revision anhängig, BFH-Az. VI R 8/25).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine GmbH, hatte für zwei ihrer beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer (Ehepaar aus den Niederlanden) die Lohnsteuer fehlerhaft nach Lohnsteuerklasse I anstatt nach Lohnsteuerklasse VI einbehalten und an das beklagte Finanzamt abgeführt. Im Anschluss an eine Lohnsteueraußenprüfung erließ das Betriebsstätten-Finan...