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BFH 20.02.2025 III R 32/23, IWB 12/2025 S. 435

BFH | Kindergeld für ein im Nicht-EU-Ausland studierendes Kind

Der Kläger ist Vater einer Tochter T, die im Veranlagungszeitraum 2019 (Streitjahr) zunächst ein freiwilliges soziales Jahr im Nicht-EU-Ausland ableistete und dort anschließend ein Studium begann. Zwischen dem freiwilligen sozialen Jahr und dem Beginn des Studiums hielt sich T von Juni bis August für ca. zwei Monate im Inland in ihrem Elternhaus auf. Dort stand T ihr Kinderzimmer zur Verfügung. Nach ihrer Rückkehr in das Ausland zog sie zu Studienbeginn mit ihrem Freund in eine Wohnung, die dieser anmietete. Der Kläger bezog im Streitjahr zunächst Kindergeld für T. Ab August wurde die Kindergeldfestsetzung aufgehoben, da T ab diesem Zeitpunkt nach Ansicht des Finanzamtes weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt hat. Hiergegen wandte sich ...