Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH | Erbschaftsteuer bei Rentenzahlung bzw. Einsetzung als Nachfolgebegünstigter einer liechtensteinischen Stiftung
Die Klägerin ist im Inland ansässig. Sie ist die Tochter der verstorbenen Erblasserin. Diese hatte vor ihrem Tod eine liechtensteinische Stiftung errichtet. Der Stiftungszweck umfasste u. a. die Absicherung des Lebensunterhalts der Begünstigten. Nach dem Tod der Erblasserin sollte die Klägerin eine lebenslange jährliche Rente erhalten. Nach dem Ableben der Klägerin sollte das Stiftungsvermögen für einen gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Das Finanzamt setzte mit Blick auf die Rentenansprüche aus dem Stiftungsvermögen im Veranlagungszeitraum 2015 Erbschaftsteuer basierend auf dem kapitalisierten Wert der Rentenzahlungen fest. Hiergegen richteten sich der Einspruch und die anschließende Klage vor dem FG Köln. Gegen das zugunsten der Klägerin ergangene Urteil richtete ...