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BFH Urteil v. - IV R 56/93

Gesetze: EStG 1981 § 14a Abs. 4

Leitsatz

1. Eine Abfindung weichender Erben i.S. von § 14 a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG 1981 kann auch vorliegen, wenn sich der sachliche Zusammenhang der Zuwendung mit der Hoferbfolge oder Hofübernahme aus den Gesamtumständen des Einzelfalls ergibt.

2. Eine Betriebsverpachtung vor Eintritt der Hoferbfolge oder Hofübernahme steht der Steuervergünstigung nicht entgegen, solange der Betriebsinhaber nicht die Betriebsaufgabe erklärt hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 110 Nr. 2
ErbPrax 1995 S. 348
SAAAA-98411

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