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BFH Urteil v. - I R 92/72 BStBl 1974 II S. 125

Gesetze: AO § 370 Abs. 1 Nr. 1AO § 235

Leitsatz

Voraussetzung der Verzinsungspflicht ist die Erfüllung des Tatbestandes der Steuerhinterziehung in objektiver und subjektiver Hinsicht, nicht auch die strafrechtliche Verurteilung des Steuerhinterziehers. Über das Vorliegen der Steuerhinterziehung ist vom Gericht inzidenter zu entscheiden.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 125
BFHE S. 7 Nr. 111,
HAAAA-98406

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