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Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs
Bei der Bestimmung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG) ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (ggf. abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren (Bestätigung und Fortführung der , NWB ZAAAF-73093, BStBl 2016 II S. 875; vom - IV R 48/12, NWB HAAAF-73073; Bezug: § 4a Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 25 Abs. 1, § 35 EStG; § 5 Abs. 1 Satz 3, § 10 Abs. 2, § 14, § 18 GewStG).
Streitig war im Urteilsfall bei der Steuerermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG in der im Jahr 2018 (Streitjahr) geltenden Fassung, ob bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ein nach dem Ende des Wirtschaftsjahrs, aber noch vor Ende des Kalenderjahrs ausgeschiedener Mitunternehmer zu berücksicht...