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BFH 08.04.2025 IX R 32/23, StuB 12/2025 S. 477

Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG erfordert Mehrheitsbeteiligung an Auslandsgesellschaft

Die unilaterale Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG („Switch-over"-Klausel) ist gesellschaftsbezogen auszulegen und findet nur Anwendung, wenn der Steuerinländer mehrheitlich an der Personengesellschaft, die ihm eine ausländische Betriebsstätte vermittelt, beteiligt ist (entgegen , NWB SAAAE-74977, BStBl 2014 I S. 1258, Tz. 4.1.1.2.2, und vom - IV B 5 - S 1340/23/10001 :001, NWB RAAAJ-44683, BStBl 2023 I, Sondernummer 1/2023 S. 2, Rz. 1002; Bezug: § 20 Abs. 2 AStG).

Praxishinweise

(1) Fallen Einkünfte in der ausländischen Betriebsstätte eines unbeschränkt Stpfl. an und wären sie als Zwischeneinkünfte (i. S. des Außensteuerrechts) steuerpflichtig, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft wäre, regelt § 20 Abs. 2 AStG in der für das Streitjahr 2007 geltenden Fassung (AStG 2007), dass ...BGBl 2007 I S. 3150