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StuB 12/2025 S. 470

Teilwertabschreibung einer bestrittenen Forderung

(1) Für die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ist gem. , G, NWB NAAAJ-91537, die Bewertung zum Bilanzstichtag und der Ansatz in der Steuerbilanz zu diesem Stichtag und nicht der unterjährige Ansatz in der Buchführung maßgebend. (2) Maßgebend für eine Aktivierung ist nicht, ob eine Forderung oder ein Anspruch fällig oder ein Recht realisierbar ist, sondern ob der Vermögensvorteil wirtschaftlich ausnutzbar ist und damit einen realisierbaren Vermögenswert darstellt. (3) Ein Gewinn ist nach dem Vorsichtsprinzip in Ausprägung des Realisationsprinzips realisiert, wenn bei gegenseitigen Verträgen der Leistungsverpflichtete die vereinbarte Leistung wirtschaftlich erfüllt hat und ihm die Forderung auf die Gegenleistun...