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Gesetzgebung | Einführung von elektronischen Beurkundungen (BMJV)
Das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am
den
Entwurf eines "Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung"
veröffentlicht. Damit sollen Beurkundungen künftig generell auch in
elektronischer Form errichtet werden können, also bspw. mittels eines
Unterschriftenpads.
Hintergrund: Nach deutschem Recht ist für viele besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte eine öffentliche Beurkundung vorgeschrieben, z.B. für den Grundstückskaufvertrag, für den Gesellschaftsvertrag bei Gründung einer GmbH oder für den Ehevertrag. Beurkundungen können insbesondere von Notaren vorgenommen werden, aber auch von Nachlassgerichten. Bislang setzt eine Beurkundung im Regelfall eine Niederschrift auf Papier voraus. Dagegen erfolgt die Ver...