Körperschaftsteuerrecht: Zur Betriebsaufspaltung, wenn sowohl Besitz- als auch Betriebsgesellschaft in der Rechtsform des
eingetragenen Vereins tätig sind
Leitsatz
Wenn sowohl die potenzielle Betriebsgesellschaft als auch die potenzielle Besitzgesellschaft in der Rechtsform des eingetragenen
Vereins betrieben werden, liegt eine für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung nur vor,
wenn die potenzielle Besitzgesellschaft selbst ihren geschäftlichen Betätigungswillen in der potenziellen Betriebsgesellschaft
durchsetzen kann. Dies erfordert, dass die potenzielle Besitzgesellschaft in der Mitgliederversammlung der potenziellen Betriebsgesellschaft
über mehr als 50 % der Stimmrechte verfügt. Daran fehlt es jedenfalls, wenn die potenzielle Besitzgesellschaft selbst gar
nicht Vereinsmitglied der potenziellen Betriebsgesellschaft ist.
Fundstelle(n): WAAAJ-93488
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