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FG Münster Urteil v. - 3 K 483/24 F

Gesetze: ErbStG § 13a

Erbschaftsteuer

Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen i. S. d. § 13a Abs. 4 ErbStG

Leitsatz

Bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen i. S. d. § 13a Abs. 4 ErbStG sind die Vergütungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft (ertragsteuerrechtliche Sonderbetriebseinnahmen) mit zu berücksichtigen (entgegen H E 13a.5 ErbStH 2020).

Fundstelle(n):
TAAAJ-93476

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