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Gesetzgebung | Rente steigt zum (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am
der
Rentenwertbestimmungsverordnung 2025
zugestimmt.
Durch die Verordnung steigt der aktuelle Rentenwert ab dem bundeseinheitlich um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat. Der allgemeine Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wieviel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.
Rentenplus auch für Landwirte
Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,15 Euro auf 18,83 Euro erhöht. Mit der Verordnung werden außerdem für ...