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BFH Urteil v. - III R 27/86 BStBl 1989 II S. 242

Gesetze: InvZulG (1982) § 4b

Leitsatz

Die sog. Konzernklausel in § 4b Abs. 6 InvZulG (1982) schließt nicht aus, daß die Beschäftigungszulage entweder von dem die Nutzung überlassenden oder von dem nutzenden Unternehmen beantragt wird. Die materielle Anspruchsberechtigung steht beiden Unternehmen als Gesamtgläubigern zu.

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 242
BFH/NV 1989 S. 12 Nr. 3
BFHE S. 444 Nr. 154,
ZAAAA-98384

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