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BFH Urteil v. - I R 218/84 BStBl 1989 II S. 330

Gesetze: BewG §§ 9, 10KVStG (1972) § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1KVStG (1972) § 8 Nr. 2KVStG (1972) § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Die Überschuldung einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 1 KVStG (1972) ist unter Ansatz der Liquidationswerte des Aktivvermögens zu ermitteln. Für einen Abschlag gemäß Abschn. 77 Abs. 5 VStR (1980) (= Abschn. 77 Abs. 5 VStR (1986)) oder gemäß Abschn. 78 Abs. 5 VStR (1980) (= Abschn. 78 Abs. 3 VStR (1986)) ist bei der Aufstellung der Überschuldungsbilanz kein Raum.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 330
BFH/NV 1989 S. 15 Nr. 4
BFHE S. 404 Nr. 154,
OAAAA-98379

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