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BFH Urteil v. - II R 115/88 BStBl 1989 II S. 302

Gesetze: GrStG (1973) § 4 Nr. 3 lit. aGrStG (1973) § 20 Abs. 1 Nr. 2 lit. a

Leitsatz

Ein Parkhaus, das ein Unternehmer nahe seinem Warenhaus errichtet hat und hinsichtlich dessen er duldet, daß es während der Öffnungszeit von jedermann unentgeltlich zum Parken benutzt werden darf, ist kein dem öffentlichen Verkehr unmittelbar dienendes Bauwerk im Sinne der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 3 lit. a GrStG, weil es nicht durch Widmung und Indienststellung zu einer (rechtlich) öffentlichen Sache geworden ist (Abweichung von den Urteilen des III. Senats vom III R 55/69, BFHE 100, 325, BStBl II 1971, 32, und vom III R 23/78, BFHE 132, 475, BStBl II 1981, 355).

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 302
BFH/NV 1989 S. 12 Nr. 3
BFHE S. 400 Nr. 154,
EAAAA-98378

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