Verkauft jemand ein Grundstück an eine KG, an der er sich mit einer geringen Einlage beteiligt hat, während alle anderen Gesellschafter keine Einlage zu erbringen haben, so tritt gleichwohl keine Steuerermäßigung gemäß § 5 Abs. 2 GrEStG ein, wenn die gesellschaftsvertraglichen Abmachungen ergeben, daß er ohne Rücksicht auf ihm gutgeschriebene Gewinne und belastete Verluste oder das Vorhandensein stiller Reserven beim Ausscheiden und bei einer Auflösung der Gesellschaft immer nur die geleistete Einlage unverändert zurückerhält.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 201 BFH/NV 1989 S. 7 Nr. 2 BFHE S. 171 Nr. 154, LAAAA-98367
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.