Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Online-Nachricht - Mittwoch, 11.06.2025
Berufsrecht | Neue Hinweise zur Barrierefreiheit von Kanzleiwebseiten (DStV)
Insbesondere Kanzleien, die auf
ihren Webseiten besondere digitale Angebote bereithalten, sollten prüfen, ob
und in welchem Umfang ihr Online-Angebot möglicherweise unter die Regelungen
des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt.
Hintergrund: Am tritt das BFSG in Kraft. Es setzt europäische Vorgaben um, digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei zugänglich zu machen. Menschen mit Behinderungen soll damit eine bessere Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht werden.
Der DStV führt hierzu weiter aus: