Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anfechtung | Verwertung eines Leasinggegenstands
Die Verwertung des in seinem Eigentum stehenden Leasinggegenstands (hier: ein Mercedes SL 63 AMG) durch den Leasinggeber nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leasingnehmers führt nicht zur Anwendung der Grundsätze über die rechtliche Behandlung von Doppelsicherheiten.
Es fehlt nach Ansicht des BGH an einer Gläubigerbenachteiligung (vgl. § 129 Abs. 1 InsO), die auch für den Erstattungsanspruch entsprechend § 143 Abs. 3 InsO erforderlich ist. Die Verwertung des Fahrzeugs durch die Leasinggeberin habe nicht zu einem Abfluss von Mitteln aus dem Vermögen der Schuldnerin geführt. Die Leasinggeberin war nicht Inhaberin eines Sicherungsrechts an dem Fahrzeug und damit am Gesellschaftsvermögen, sondern dessen Eigentümerin. Der Schuldnerin stand lediglich der auf die Dauer des Vertrags b...