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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 R 3093/24

Gesetze: SGB VI § 3; SGB XI § 44

Leitsatz

Leitsatz:

Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die Krankengeld auf Grundlage eines Arbeitsentgelts für eine Beschäftigung im Umfang von mehr als 30 Stunden wöchentlich beziehen, sind nicht nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI als Pflegeperson versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Fundstelle(n):
VAAAJ-93056

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