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BFH Urteil v. - VIII R 339/82 BFHE S. 54 Nr. 539

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Ein Gebäude, das nicht für die besonderen Zwecke eines Betriebsunternehmens hergerichtet ist, kann grundsätzlich nicht als wesentliche Betriebsgrundlage im Sinne der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung angesehen werden. Das gleiche gilt für Lizenzen, die ein nichtpatentfähiges Verfahren betreffen, das auch von anderen Unternehmen ohne besondere Erlaubnis angewendet wird.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 2 Nr. 1
BFHE S. 54 Nr. 539
DB 1989 S. 26
KAAAA-98350

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