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Online-Nachricht - Freitag, 06.06.2025

Sozialversicherung | Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen nicht für die Grundrente (BSG)

Freiwillig geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit nicht zu den Grundrentenzeiten. Der allgemeine Gleichheitssatz wird dadurch nicht verletzt. Dies hat der 5. Senat des BSG in seiner Sitzung am entschieden (Az: B 5 R 3/24 R).

Hierzu führt das BSG weiter aus:

  • Die Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt. Im Gegensatz zu freiwillig Versicherten können sich Pflichtversicherte ihrer Beitragspflicht nicht entziehen. Sie tragen in der Regel durch längere Beitragszeiten und höhere Beiträge in wesentlich stärkerem Maße zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung bei.

  • Zwar kann auch bei freiwillig Versicherten die Situation eintreten, dass sie trotz langjähriger, aber ...

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