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Einkommensteuer | Datenaustausch im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens zwischen Versicherern, BZSt und Arbeitgebern (BMF)
Das BMF hat ausführlich zum
Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und
der privaten Pflege-Pflichtversicherung, der Finanzverwaltung und den
Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026 Stellung genommen
().
Hintergrund: Um den bürokratischen Aufwand bei der steuerlichen Behandlung der Beiträge für eine private Krankenversicherung und eine private Pflege-Pflichtversicherung zu reduzieren, wird ab dem ein umfassender elektronischer Datenaustausch zwischen
den inländischen Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten PflegePflichtversicherung
dem BZSt und
den Arbeitgebern
durchgeführt.
Die entsprechenden Regelungen wurden mit d...BStBl I 2021 S. 6BStBl I 2023 S. 7BStBl I 2024 S. 144