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Online-Nachricht - Mittwoch, 04.06.2025

FKAustG | Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (BMF)

Das BMF hat die finale Staatenaustauschliste 2025 im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum bekannt gegeben ().

Hintergrund: Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Absatz 1 FKAustG).

Dem BZSt sind hierfür von den meldenden Finanzinstituten die Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten für den Meldezeitraum 2024 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenf...