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Sozialversicherung | Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Anwälte (BRAK)
Die BRAK macht auf zwei Urteile des
BSG aufmerksam, in denen das BSG präzisiert, wann Anwälte weiterhin von der
Rentenversicherungspflicht befreit sind, obwohl sie zeitweilig anwaltlich nicht
tätig sind. In beiden Fällen geht es um die Auslegung von
§ 6 Abs. 5
S. 2 SGB VI ( 3/23
R und B 10/12 R 1/24 R).
Hintergrund: Die Befreiung von der Versicherungspflicht erstreckt sich für Anwälte gem. § 6 Abs. 5 S. 2 SGB VI auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit, wenn diese infolge ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist und der Versorgungsträger für die Zeit der Tätigkeit den Erwerb einkommensbezogener Versorgungsanwartschaften gewährleistet.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
Fall 1: Nebentätigkeit ( 3/...