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Arbeitsrecht | Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich (BAG)
Im bestehenden Arbeitsverhältnis
kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen
gesetzlichen Mindesturlaub "verzichten" ().
Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Abgeltung von sieben Tagen gesetzlichen Mindesturlaubs aus dem Jahr 2023. Der Kläger war bei der Beklagten vom bis zum als Betriebsleiter beschäftigt. Im Jahr 2023 war er von Beginn an bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durchgehend arbeitsunfähig erkrankt und deshalb nicht in der Lage, seinen Urlaub aus diesem Jahr in Anspruch zu nehmen.
In einem gerichtlichen Vergleich vom verständigten sich die Parteien u.a. darauf, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer A...