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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 P 2729/24

Gesetze: VVG § 192 Abs. 6; MB/PVV § 6 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Ein neuer Antrag stellt eine Zäsur dar, ab der sich die ursprünglich streitbefangene Ablehnung mit Wirkung vom Beginn des Antragsmonats (des neuen Antrags) für die Zukunft erledigt hat. Soweit in einem derartigen Fall im Bereich der sozialen Pflegeversicherung auf die Regelung des § 39 Abs. 2 SGB X abgestellt wird, ist dieser Rechtsgedanke auch bei der privaten Pflegepflichtversicherung heranzuziehen. Maßgeblich hierfür ist die Steuerungsfunktion des Antrags und das konsensuale Verhalten der Beteiligten.

Fundstelle(n):
LAAAJ-92728

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