Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, die vollständige Vergütung für den Monat August 2022 an den Kläger zu zahlen. Im Kern geht es bei dem Streit um eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung der beklagten Arbeitgeberin des Klägers und bei diesem Gegenanspruch um die Frage, wer in einem Zeitraum ohne Entgeltbezug (hier: Krankengeldbezug nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums) letztlich die Leasingraten für zwei Fahrräder zu tragen hat, die dem Kläger von der Beklagten auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages überlassen worden waren, finanziert über eine ebenfalls vertraglich vereinbarte Entgeltumwandlung.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 22/2025 S. 1500 NWB-Eilnachricht Nr. 22/2025 S. 1500 DAAAJ-92722
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