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Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht
Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber i. S. der Art. 14 Abs. 2 Buchst. b DBA-Großbritannien 2010/2014, DBA-Australien 2015 und Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Schweden 1992, DBA-Kanada 2001, DBA-Italien 1989 sein (Bezug: § 19, § 38, § 41a, § 49 EStG).
Der BFH entschied im Urteilsfall im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem amtlich veröffentlichten , NWB BAAAJ-89818; dem Urteilsfall lagen lediglich teilweise Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten zugrunde.