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BPatG Urteil v. - 4 Ni 22/23 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte war Inhaberin des europäischen Patents 0 901 201 (Streitpatent). Das Streitpatent ist - laut Streitpatentschrift unter Inanspruchnahme der Priorität der US-Patentanmeldung 923741 vom 2. September 1997 – am 25. August 1998 angemeldet worden. Die Erteilung des europäischen Patents ist am 22. März 2000 (Streitpatentschrift EP 0 901 201 B1, HLNK 3) veröffentlicht worden. Es ist mit Ablauf des 25. August 2018 erloschen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2025:200225U4Ni22.23EP.0

Fundstelle(n):
MAAAJ-92651

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