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Online-Nachricht - Freitag, 30.05.2025

Geldwäschebekämpfung | Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen soll besser gegen Missbrauch geschützt werden (BRAK)

Um Geldwäsche-Verdachtsfälle zu melden, soll künftig eine Zwei-Faktor-Authentifizierung am zentralen Meldeportal der Financial Intelligence Unit (goAML Web) erforderlich sein. Anwältinnen und Anwälte sind hiervon ebenfalls betroffen und sollten ihre im Meldeportal hinterlegten E-Mail-Adresse aktuell halten. Hierüber informiert die BRAK.

Hintergrund: Seit Anfang 2024 sind Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML Web) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren.

Hierzu führt die BRAK weiter aus:

  • Die FIU teilt mit, dass sie für den Zugang zum Portal goAML Web eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einführen will. Künftig wird daher zusätzlich zu Benutzername und Passwort ein ...

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