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Geldwäschebekämpfung | Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen soll besser gegen Missbrauch geschützt werden (BRAK)
Um Geldwäsche-Verdachtsfälle zu
melden, soll künftig eine Zwei-Faktor-Authentifizierung am zentralen
Meldeportal der Financial Intelligence Unit (goAML Web) erforderlich sein.
Anwältinnen und Anwälte sind hiervon ebenfalls betroffen und sollten ihre im
Meldeportal hinterlegten E-Mail-Adresse aktuell halten. Hierüber informiert die
BRAK.
Hintergrund: Seit Anfang 2024 sind Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML Web) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
Die FIU teilt mit, dass sie für den Zugang zum Portal goAML Web eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einführen will. Künftig wird daher zusätzlich zu Benutzername und Passwort ein ...