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Umsatzsteuer | Reitunterricht als Freizeitgestaltung (BFH)
Erbringt ein Unternehmer neben
Reitunterricht zusätzliche Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung, liegen
umsatzsteuerrechtlich regelmäßig selbständige Hauptleistungen vor. Unterricht
im Pferdesport ist kein Schul- oder Hochschulunterricht und dient
typischerweise der Freizeitgestaltung. Allerdings kann er in begründeten
Ausnahmefällen der Ausbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung dienen
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger begehrte die Steuerbefreiung verschiedener Reitkurse für Kinder und Jugendliche auf seinem Reiterhof in den Jahren 2007 bis 2011. In der "Ponygruppe" wurden Kinder und Jugendliche, bei "Klassenfahrten" wurden Schulklassen im Umgang mit Pferden unterrichtet. Zudem wurden Kurse fü...