Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzgebung | Verlängerung der Mietpreisbremse geplant (BMJV)
Die neue Bundesregierung hat am
ein
Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse ("Gesetz zur Änderung der
Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn") beschlossen. Das Gesetz
sieht eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen für die Mietpreisbremse bis
zum
vor. Die bisherigen Regelungen laufen zum
aus.
Hintergrund: Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln zur Miethöhe, deren Zweck es ist, den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen zu verlangsamen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Dort, wo die Mietpreisbremse Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls ...