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Gesetzgebung | Neuregelungen im Juni 2025 (Bundesregierung)
Anspruch auf Mutterschutz nach der
Fehlgeburt. Ausweitung der Barrierefreiheit. Schnellerer Wechsel des
Stromanbieters. Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit der Schweiz.
Erleichterte Grundbucheinsicht bei Projekten der Erneuerbaren Energien und
Infrastruktur. Über diese und weitere gesetzliche Änderungen im Juni informiert
die Bundesregierung.
Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun einen Anspruch auf Mutterschutz. Dieser gilt zeitlich gestaffelt: ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschafts...