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Elektromobilität | Förderung von gewerblich genutzten E-Lastenrädern (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und
Außenkontrolle (BAFA) weist darauf hin, dass das Förderprogramm zur Anschaffung
von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern noch bis zum
läuft.
Die Förderung kann von Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des
öffentlichen Rechts – etwa Hochschulen – in Anspruch genommen
werden und beträgt 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 3.500 Euro
pro Rad.
Hintergrund: Seit dem Jahr 2021 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Anschaffung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern und passenden Anhängern. Das Förderprogramm ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.
Hierzu führt das BAFA u.a. weiter au...