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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 2 AL 9/19

Die Beteiligten streiten noch um die Rechtmäßigkeit einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe für die Zeit vom 10.08.2015 bis zum 01.11.2015 bei arbeitgeberseitiger fristloser Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers nach einer Fahrerlaubnisentziehung.

Fundstelle(n):
YAAAJ-92313

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