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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 294/22

Streitig ist, ob die Klägerin die Gebühr aus § 7 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) im Fall der sog. Sichtvergabe eines Substitutionsmittels für jedes tatsächliche Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch in der Apotheke geltend machen darf oder ob die Gebühr nur einmal pro Verordnung geltend gemacht werden kann.

Fundstelle(n):
PAAAJ-92303

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