Gesetze: UStG (1967/1973) § 4 Nr. 3UStG (1967/1973) § 8 Abs. 1 Nr. 5
Leitsatz
1. Der Aufgabenbereich des Havariekommissars ist gegenständlich nicht auf Vorgänge im Zusammenhang mit der Schiffshavarie beschränkt; er umfaßt auch Schäden an Transportmitteln und Ladungen, die anläßlich der Beförderung mit anderen versicherungsfähigen Transportmitteln verursacht sind.
2. Güterbesichtiger i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG (1967/1973) ist nicht nur der amtlich bestellte, sondern auch der von Versicherer und Versicherungsnehmer beauftragte Sachverständige (Abweichung vom , BFHE 122, 367, BStBl II 1977, 687).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 801 BFHE S. 258 Nr. 153, MAAAA-98277
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