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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 38/22

Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Honoraraufhebungs- und Neufestsetzungsbescheids vom 28.10.2011 in Gestalt des Teilabhilfebescheids vom 17.02.2012 betr. den Zeitraum 01.04.2008 bis zum 18.05.2009.

Fundstelle(n):
RAAAJ-92282

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