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BFH Urteil v. - VIII R 177/84 BStBl 1988 II S. 723

Gesetze: AO (i.d.F. ab ) § 147 Abs. 1, 3EGAO (1977) Art. 97 § 10 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

Die Verjährung eines vor dem entstandenen Steueranspruchs wird nach Art. 97 § 10 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 EGAO (1977) i. V. m. § 147 AO (i. d. F. ab 1966) durch die einem wirksamen Steuerbescheid beigefügte schriftliche Zahlungsaufforderung in Höhe des angeforderten Betrags unterbrochen; die Verjährungsunterbrechung bleibt auch dann bestehen, wenn der Bescheid später aufgehoben oder geändert wird.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 723
BFHE S. 203 Nr. 153,
NAAAA-98268

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