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Verfahrensrecht | Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (BMF)
Bund und Länder haben beschlossen,
die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufzuheben.
Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog entsprechend angepasst
().
Hintergrund: Das BVerfG hat in seiner Entscheidung v. - 2 BvR 1505/20 dargelegt, dass gegenwärtig keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlags nach dem Auslaufen des Solidarpakts zum bestehen. Eine weitere Erhebung des Solidaritätszuschlags verletzt aus der Sicht des BVerfG weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitssatz und ein evidenter Wegfall des aufgabenbezogenen Mehrbedarfs liegt nicht vor (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 26.3.2025).
Für weiter zurüc...