Liegen bei einem Rechtsanwalt und Hochschullehrer Betriebsstätte und Arbeitsstätte in verschiedenen Orten und ist die Teilstrecke von der Wohnung bis zur Anwaltskanzlei auch zurückzulegen, um von hier aus zur Arbeitsstätte zu gelangen, kann der Rechtsanwalt die PKW-Kosten auf der ersten Teilstrecke als Betriebsausgaben und auf der zweiten Teilstrecke als Werbungskosten geltend machen. Trotz der begrenzten Fahrtstrecke von Betriebsstätte zur Arbeitsstätte unterliegen die Werbungskosten der Abzugsbeschränkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
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Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 766 BFHE S. 107 Nr. 153, ZAAAA-98264
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